Allgemeine Verkaufsbedingungen


1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Baier & Schneider GmbH & Co. KG (im Folgenden „wir“, „uns“ etc.) und dem Kunden, insbesondere beim Verkauf und/oder der Lieferung von beweglichen Sachen („Waren“). Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot gemäß § 145 BGB. Soweit darin nicht anders angegeben, können wir dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns annehmen. Die Annahme wird in der Regel in Textform durch Auftragsbestätigung, sie kann aber auch konkludent, z. B. durch Auslieferung der Ware an den Kunden, erklärt werden.

 

3. Preise und Zahlung

3.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise lt. Preislisten ab Werk und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

3.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf eines der auf unseren Rechnungen ausgewiesenen Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

3.3 Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, sofern keine fälligen Posten offen sind. Zahlungsziel sind 30 Tage. Verzugszinsen werden nach Maßgabe des § 288 BGB über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.4 Wir sind auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

 

4. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht oder soweit dieser unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

 

5. Lieferzeit

5.1 Liefertermine bzw. Lieferfristen sind als unverbindlich anzusehen, es sei denn, diese wurden von uns ausdrücklich als verbindliche Liefertermine bzw. Lieferfristen zugesagt oder individuell mit uns vereinbart.

5.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.3 Die Einhaltung des Liefertermins bzw. der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, insbesondere rechtzeitiger, Belieferung durch unsere Lieferanten, es sei denn, wir haben den Grund der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zu vertreten.

5.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

6. Gefahrübergang bei Versendung und Versandkosten

6.1 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen ab Werk versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen unseres Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6.2 Bei Aufträgen ab EUR 250,00 netto fallen keine Versandkosten an. Liegt der Wert der Bestellung unter EUR 250,00 netto, berechnen wir die tatsächlich entstandenen Versandkosten. Lieferungen werden nur ab einem Warenwert von EUR 70,00 netto ausgeführt. In dringenden Fällen sind wir bereit, gegen Berechnung eines Minderwertzuschlages in Höhe von EUR 8,50 netto und den tatsächlichen Versandkosten, Lieferungen unter einem Warenwert von EUR 70,00 dennoch durchzuführen. Mehrkosten, die für den auf Wunsch des Kunden erfolgenden Expressversand, Schnellpaket, Terminzustellung usw. entstehen, gehen zu seinen Lasten. Vorstehende Konditionen gelten für Lieferungen innerhalb Deutschlands.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und/oder nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält und wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

7.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren weiterverkauft worden ist. Bleiben im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung die Eigentumsrechte Dritter an dem Erzeugnis bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Faktura-Endbeträge der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen.

7.4 Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

7.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

8. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

8.1 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder der Verletzung einer durch uns übernommenen Garantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), §§ 445b, 478 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Eine etwaige Rücksendung der Ware ist mit uns abzustimmen und der Kunde hat für Frachtkostendeckung zu sorgen – unbeschadet unserer Pflicht zur Kostentragung bei Mängeln.

8.3 Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den Produktbeschreibungen. Abbildungen auf der Internetseite, in Katalogen und anderen Medien geben die Produkte unter Umständen nur ungenau wieder; insbesondere Farben können aus technischen Gründen erheblich abweichen. Unsere Produktbilder dienen nur der Anschauung und können vom Produkt abweichen. Weitere produktbezogene Daten, wie Gewichts- und Maßbeschreibungen, sind so präzise wie möglich angegeben, können aber im Rahmen der üblichen Toleranzwerte variieren. Die von uns beschriebenen Eigenschaften stellen keine Mängel der von BRUNNEN gelieferten Produkte dar.

8.4 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware – vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge – nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

8.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

8.6 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8.7 Rückgriffansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

8.8 Retouren (Warenrücksendungen zur Nacherfüllung oder bei einem Rücktritt oder ähnlichen Gründen) werden von uns nur entgegengenommen, wenn uns Gelegenheit zur Prüfung des Sachverhaltes gegeben wurde und ein Rückholauftrag von uns veranlasst wurde. Dem Kunden werden die notwendigen Unterlagen zur Rücksendung zugesandt. Die Rückgabebelege sind dem Paket beizulegen. Wir behalten uns vor, bei Fehlen eines Rückholauftrages die erhaltene Ware an den Absender zurückzusenden oder eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Warenwertes, mindestens aber 20,00 € zu erheben.

9. Haftungsbeschränkungen

9.1 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, haften wir für Schäden und Aufwendungen des Kunden jeglicher Art, auch soweit diese nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, nur soweit dies in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausdrücklich benannt ist.

9.2 Wir haften stets bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

9.3 Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.

9.4 Keine Haftungsbeschränkung besteht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Waren oder für das Vorhandensein eines Leistungserfolgs oder das Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen haben.

9.5 Im Übrigen haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht für unvorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.

9.6 Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Ziffern 9.1 bis 9.5 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.7 Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Unsere Geschäftsbeziehungen zum Kunden und alle daraus hervorgehenden Vertragsverhältnisse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.2 Erfüllungsort und – soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

 

Baier & Schneider GmbH & Co. KG
Stand: Oktonber 2023, Änderungen vorbehalten.

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